Eine verbindliche Anmeldung erfolgt mittels Abschicken des vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformulars. Ein Vertrag zwischen dem Verband Österreichs Personaldienstleister und dem/der TeilnehmerIn, kommt nach Erhalt einer ausdrücklichen Teilnahmebestätigung seitens des Verbandes per E-Mail zu Stande. Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nur berechtigt, wer den Teilnahmebeitrag vor Veranstaltungsbeginn entrichtet hat.
Die Teilnehmerzahl ist pro Termin zahlenmäßig beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich der Verband das Recht vor, die Veranstaltung nicht am betreffenden Standort, oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen bzw. abzusagen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt per E-Mail. Bereits geleistete Zahlungen werden bei Absage der Veranstaltung rückvergütet.
Der gesamte Teilnahmebeitrag ist nach Eingang der Rechnung auf das Konto des Verbands Österreichs Personaldienstleister (Erste Bank BIC GIBAATWW, IBAN AT39 2011 1000 0322 5100) einzuzahlen. Erfolgt die Bezahlung nicht bis spätestens sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstag, ist eine Zahlungsbestätigung über die rechtzeitige Überweisung des gesamten Teilnahmebeitrags mitzubringen.
Stornierung durch den/die TeilnehmerIn bedürfen einer schriftlichen Mitteilung per Post oder E-Mail und einer Empfangsbestätigung durch den Verband Österreichs Personaldienstleister. Sollte ein/eine TeilnehmerIn am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Einlangen beim Verband. Der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag wird im Falle einer Stornierung umgehend rückerstattet. Bei Stornierungen, die spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50% des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin am Veranstaltungstag, wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig.
Der/Die TeilnehmerIn kann im Verhinderungsfall – ohne Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr – einen der Zielgruppe entsprechenden Ersatzteilnehmer nominieren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten verbleibt bei dem/der ursprünglichen TeilnehmerIn.
Der Verband Österreichs Personaldienstleister übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen und Wertsachen, welche von den TeilnehmerInnen zu den Veranstaltungen mitgebracht werden, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von MitarbeiterInnen des Verbands zurückzuführen.