Mit den Begriffen Zeitarbeit und Leiharbeit wird im Grunde oft dasselbe gemeint. Doch der in der Alltagssprache gerne verwendete Ausdruck „Leiharbeit“ ist rechtlich falsch. Korrekt sind die Begriffe Zeitarbeit oder auch Arbeitskräfteüberlassung.
Übersicht
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Leiharbeit
Leihe und (Personal) Leasing sind Worte, die in der österreichischen Rechtssprache für Sachgüter reserviert sind und in Bezug auf Arbeitsverhältnisse nicht korrekt verwendet werden. Arbeiteitnehmer:innen werden durch Verwendung dieses Begriffs als Leihobjekte bezeichnet und dadurch diskriminiert sowie stigmatisiert.
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Zeitarbeit
Bei der Zeitarbeit stehen Menschen im Fokus, die einen sehr wichtigen Teil des Arbeitsmarktes abdecken. Der Begriff Zeitarbeit bezeichnet ein Dienstverhältnis zwischen zwei Unternehmen und einem/einer Arbeitnehmer:in. Dabei vereinbaren Zeitarbeitnehmer:innen mit der Personalvermittlungsfirma bzw. dem Personaldienstleister einen Dienstvertrag, arbeiten jedoch in einem anderen Unternehmen, in dem die Arbeitskraft benötigt wird. Deshalb verwenden wir ausschließlich die Begriffe Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Beschäftigte in der Zeitarbeit sowie überlassene Arbeitskräfte.