Die richtige Wahl eines seriösen und verlässlichen Personaldienstleisters ist von entscheidender Bedeutung für Beschäftiger. Den billigsten Preis als entscheidendes Auswahlkriterium zu nehmen kann zu massiven Problemen führen, wie in den letzten Wochen in diversen Pressemeldungen zu lesen war.
Vielen Beschäftigern ist nicht bewusst, welchen strafrechtlichen und abgabenrechtlichen Risken sie mit dem Auftrag an einen Arbeitskräfteüberlasser eingehen. Die Rolle des Beschäftigers und die damit verbundenen (Haftungs-) Risiken werden viel zu wenig beachtet.
Für beide Vertragsseiten ist es wichtig, die rechtlichen Zentralfragen der Zusammenarbeit zu kennen.
Hofrat Wilfried Lehner, MLS, Bereichsleiter der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung zeigt die rechtlichen Risken auf und teilt mit Ihnen die wichtigsten praktischen Erkenntnisse aus Behördensicht.
Dr. Georg Bruckmüller, Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichen Schwerpunkten der Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH, zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Fehler gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Insbesondere werden die folgenden Themen behandelt:
Beschäftigerhaftung – wann kann das schlagend werden?
- § 14 AÜG
- Auftraggeberhaftung nach § 67a ASVG
Grenzüberschreitender Personaleinsatz – Zusatzpflichten für Beschäftiger
- Bereithaltungspflichten
- Aufenthaltsrechtliche Themen (Ausländerbeschäftigung)
- Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden
- Abzugsteuer
Arbeitskräfteüberlassung/Werkvertrag – die neueste Judikatur!
- Aktuelle Entscheidungen zur Abgrenzung
- Haftungsrisken für Beschäftiger
- Sonstige Konsequenzen einer „Umqualifizierung“ des Vertrages
Pflichten des Beschäftigers gegenüber dem Überlasser
- Tipps für Vertragsgestaltung
- Klauseln für Übernahme von Mitarbeitern
- Mitteilung entlohnungsrelevanter BV und sonstiger Vereinbarungen
- Prämien, Leistungslohnsysteme & Co
Die größten Fallen bei der Entlohnung – Check
- Referenzlohn?
- Leistungslöhne, Prämien und Co
- Aktuelle Praxisbeispiele
Die Vortragenden gehen gerne auf individuelle Fragen der Mitglieder von ÖSTERREICHS PERSONALDIENSTLEISTER ein.
Sie haben direkt im Webinar die Möglichkeit Fragen zu stellen, die Vortragenden stehen im Anschluss für Diskussionen zur Verfügung.