Übersicht
Mit dem 01.01.2021 werden die Kündigungsfristen für Arbeiter an jene für Angestellte angepasst. Die dadurch verlängerten Fristen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen haben gerade auf die Branche der Arbeitskräfteüberlassung bedeutende Auswirkungen. Nicht nur im Verhältnis zu den Arbeitnehmern, sondern auch im Verhältnis zu den Beschäftigerbetrieben müssen diese Änderungen berücksichtigt und eingeplant werden. Bestehende Vertragsmuster müssen überprüft und allenfalls angepasst werden. Rahmenverträge sollten hinsichtlich der Rückstellfristen nachverhandelt werden.
Was müssen Sie zu diesem Thema unbedingt wissen und welche Schritte sind zu setzen? Die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen hat für unsere Mitglieder Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller in einem kompakten Leitfaden zusammengestellt. Sie können diesen ab sofort in unserem internen Mitgliederbereich (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) abrufen.
Ähnliche Beiträge
-
Booklet mit Fakten zur Zeitarbeit – 2024er Edition
Zeitarbeit in Österreich: Flexible Karrierechancen und Zukunftsperspektiven!Zeitarbeit einfach erklärt: Erhalten Sie unser Booklet als PDF oder lassen Sie sich kostenlos ein gedrucktes Exemplar zusenden. Jetzt mehr erfahren! -
Infos zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona Virus
Der ÖPDL beobachtet aufmerksam die Entwicklung des Coronavirus (COVID-19) in Österreich. Unser Hauptanliegen und das unserer Mitglieder ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Arbeitnehmer. Detaillierte rechtliche Informationen für Arbeitskräfteüberlasser sind im Mitgliederbereich zu finden.